Grundsätzliches
26.09.2014 17:08
Zum Prinzip
Aufgegriffen durch die AG-Jugend des Kriminalpräventiven Rates der Stadt Norderstedt im Jahre 1996 | |
Lenkungsgruppe bestehend aus Vertretern des Jugendamtes, der Polizei, der Schulen und der offenen Jugendarbeit, Zusammenarbeit mit dem Jugendrichter | |
Angebot einer Patenschaft an verhaltensauffällige Jugendliche im Alter von 10 - 14 Jahre, im Ausnahmefall etwas jünger oder älter | |
Freiwillige Mitarbeit des/der Jugendlichen und Zustimmung der Eltern als Voraussetzung der Patenschaft | |
Paten müssen mindesten 18 Jahre alt sein | |
Sozialpädagogen*innen führen Vorgespräche und entscheiden über Eignung der Jugendlichen und der Paten für eine Patenschaft | |
Mitarbeit aller Beteiligten ist ehrenamtlich. | |
Finanzierung des Projektes durch Spenden |
Zum Verlauf
Treffen mindestens einmal pro Woche in den ersten 6 Wochen, dann nach eigenem Empfinden durch Pate/Patin und Patenkind | |
Nach etwa vier bis 6 Wochen gemeinsames Gespräch mit der Sozialpädagin/dem Sozialpädagogen, die/der auch das Erstgespräch geführt hat. Dann fällt die Entscheidung, ob man die Patenschaft weiterführen will. | |
Treffen aller Paten, der Lenkungsgruppe im Abstand von zwei Monaten zum Erfahrungs- und Informationsaustausch | |
Zum Ende der Patenschaft Abschlussgespräch (Jugendlicher, Eltern, Pate, Sozialpädagoge*in) | |
Teilnahmeurkunde für den Jugendlichen, Dankschreiben des Oberbürgermeisters in seiner Eigenschaft als Leiter des Kriminalpräventiven Rates für den Paten |
Zum Erfolg
Bisher über 100 Patenschaften, fast alle erfolgreich | |
Angeregt durch die Norderstedter Erfahrungen haben mehrere Städte in Schleswig-Holstein gleichartige Projekte gestartet | |
Anerkennungsurkunde durch den Innenminister des Landes Bürgermedaille der Stadt Norderstedt Schutzbengel Award 2009 Schmuggler das Jahres 2002 |