Grundsätzliches

26.09.2014 17:08

Zum Prinzip

   
Aufgegriffen durch die AG-Jugend des Kriminalpräventiven Rates der Stadt Norderstedt im Jahre 1996
Lenkungsgruppe bestehend aus Vertretern des Jugendamtes, der Polizei, der Schulen und der offenen Jugendarbeit, Zusammenarbeit mit dem Jugendrichter
Angebot einer Patenschaft an verhaltensauffällige Jugendliche im Alter von 10 - 14 Jahre, im Ausnahmefall etwas jünger oder älter
Freiwillige Mitarbeit des/der Jugendlichen und Zustimmung der Eltern als Voraussetzung der Patenschaft
Paten müssen mindesten 18 Jahre alt sein 
Sozialpädagogen*innen  führen Vorgespräche und entscheiden über Eignung der Jugendlichen und der Paten für eine Patenschaft
Mitarbeit aller Beteiligten ist ehrenamtlich.
Finanzierung des Projektes durch Spenden

 

Zum Verlauf

Treffen mindestens einmal pro Woche in den ersten 6 Wochen, dann nach eigenem Empfinden durch Pate/Patin und Patenkind
Nach etwa vier bis 6 Wochen gemeinsames Gespräch mit der Sozialpädagin/dem Sozialpädagogen, die/der auch das Erstgespräch geführt hat. Dann fällt die Entscheidung, ob man die Patenschaft weiterführen will.
Treffen aller Paten, der Lenkungsgruppe  im Abstand von zwei Monaten zum Erfahrungs- und Informationsaustausch
Zum Ende der Patenschaft Abschlussgespräch (Jugendlicher, Eltern, Pate, Sozialpädagoge*in)
Teilnahmeurkunde für den Jugendlichen, Dankschreiben des Oberbürgermeisters in seiner Eigenschaft als Leiter des Kriminalpräventiven Rates für den Paten

 

Zum Erfolg

Bisher über 100 Patenschaften, fast alle erfolgreich
Angeregt durch die Norderstedter Erfahrungen haben mehrere Städte in Schleswig-Holstein gleichartige Projekte gestartet
Anerkennungsurkunde durch den Innenminister des Landes
Bürgermedaille der Stadt Norderstedt
Schutzbengel Award 2009
Schmuggler das Jahres 2002