Grundsätzliches
26.09.2014 17:08
Zum Prinzip
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Aufgegriffen durch die AG-Jugend des Kriminalpräventiven Rates der Stadt Norderstedt im Jahre 1996 |
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Lenkungsgruppe bestehend aus Vertretern des Jugendamtes, der Polizei, der Schulen und der offenen Jugendarbeit, Zusammenarbeit mit dem Jugendrichter |
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Angebot einer Patenschaft an verhaltensauffällige Jugendliche im Alter von 10 - 14 Jahre, im Ausnahmefall etwas jünger oder älter |
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Freiwillige Mitarbeit des/der Jugendlichen und Zustimmung der Eltern als Voraussetzung der Patenschaft |
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Paten müssen mindesten 18 Jahre alt sein |
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Sozialpädagogen*innen führen Vorgespräche und entscheiden über Eignung der Jugendlichen und der Paten für eine Patenschaft |
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Mitarbeit aller Beteiligten ist ehrenamtlich. |
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Finanzierung des Projektes durch Spenden |
Zum Verlauf
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Treffen mindestens einmal pro Woche in den ersten 6 Wochen, dann nach eigenem Empfinden durch Pate/Patin und Patenkind |
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Nach etwa vier bis 6 Wochen gemeinsames Gespräch mit der Sozialpädagin/dem Sozialpädagogen, die/der auch das Erstgespräch geführt hat. Dann fällt die Entscheidung, ob man die Patenschaft weiterführen will. |
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Treffen aller Paten, der Lenkungsgruppe im Abstand von zwei Monaten zum Erfahrungs- und Informationsaustausch |
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Zum Ende der Patenschaft Abschlussgespräch (Jugendlicher, Eltern, Pate, Sozialpädagoge*in) |
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Teilnahmeurkunde für den Jugendlichen, Dankschreiben des Oberbürgermeisters in seiner Eigenschaft als Leiter des Kriminalpräventiven Rates für den Paten |
Zum Erfolg
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Bisher über 100 Patenschaften, fast alle erfolgreich |
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Angeregt durch die Norderstedter Erfahrungen haben mehrere Städte in Schleswig-Holstein gleichartige Projekte gestartet |
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Anerkennungsurkunde durch den Innenminister des Landes Bürgermedaille der Stadt Norderstedt Schutzbengel Award 2009 Schmuggler das Jahres 2002 |